AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung eines Soletherapieanhängers und Transporte durch „Pferdewohl auf Achse“ für Ihr Pferd.
Soletherapie
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
1.2 Vertragspartner ist Pferdewohl auf Achse vertreten durch Thomas Hilden (nachfolgend „Verkäufer“).
1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter einen Pferde-/ Soletherapieanhänger für den Transport von Pferden sowie für die Durchführung von Soletherapie mit dem Pferd. Der Anhänger darf ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Die Abholung/ Rückgabe und Endreinigung erfolgt nach Absprache.
4. Vertragsschluss und Zustandekommen des Vertrags
4.1 Anfragen, die von Kunden eingereicht werden, gelten als verbindlich. Die Verbindlichkeit der Anfrage bedeutet jedoch nicht automatisch die Annahme oder Buchung der angeforderten Dienstleistungen oder Produkte.
4.2 Die endgültige Buchung und Vertragsabschluss erfolgen erst nach Erhalt einer separaten schriftlichen Buchungsbestätigung/Mietvertrag durch den Vermieter. Die Buchungsbestätigung/der Mietvertrag wird dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise zugesandt.
4.3 Die Buchungsbestätigung/der Mietvertrag enthält alle relevanten Details bezüglich der gebuchten Dienstleistungen oder Produkte, einschließlich des Buchungszeitraums, der Preise und der Zahlungsmodalitäten.
4.4 Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter kommt erst mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Mietvertrag durch den Vermieter zustande. Bis zur Zustellung der Buchungsbestätigung bleibt der Vermieter frei, die Buchungsanfrage abzulehnen oder alternative Angebote zu unterbreiten.
5. Mietpreis und Dauer
Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietpreis vor Beginn der Mietdauer zu zahlen. Die Mietdauer erstreckt sich über den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum.
5.1 Prüfung und Einbehalte: Der Vermieter behält sich das Recht vor, den gemieteten Mietgegenstand auf eventuelle Schäden oder Verstöße gegen die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen zu überprüfen. Sollten Schäden festgestellt werden, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder sollte der Mieter gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen haben, ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen, um die entstandenen Kosten zu decken. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter eine detaillierte Aufschlüsselung über die in Rechnung gestellten Beträge zuzusenden.
5.2 Mitteilung über in Rechnungstellung: Der Vermieter wird den Mieter unverzüglich schriftlich über die Rechnungshöhe informieren und dabei die Gründe für diese angeben. Der Mieter hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich Stellung zu nehmen und eventuelle Einwände gegen die Rechnungsstellung geltend zu machen.
5.3 Rückzahlung nach Klärung: Falls keine berechtigten Einwände des Mieters gegen die Rechnungsstellung vorliegen, ist der zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen nach Klärung der Angelegenheit vollständig zu entrichten.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Pferdeanhänger pfleglich zu behandeln und sicherzustellen, dass er während der Mietdauer in einwandfreiem Zustand bleibt. Die zu therapierenden Pferde müssen im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert sein. Diese ist in Form einer gültigen Versicherungspolice oder eines Versicherungsnachweises dem Vermieter vorzulegen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Pferdeanhänger entstehen. Der Anhänger ist gemäß Absprache zurückzugeben.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
8. Kündigung des Mietvertrags
Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstößt.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Vermieter mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher im Fernabsatz:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Pferdewohl auf Achse vertreten durch Thomas Hilden, Hinter der Böck 72, 40221 Düsseldorf, E-Mail: info@th-pferdewohl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens am darauffolgenden Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Nur dann ist diese Frist gewahrt. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
10. Speicherung des Vertragstextes
Der Vermieter speichert den Vertragstext nach Vertragsabschluss. Der Mieter hat jedoch keinen direkten Zugang dazu. Der Vertragstext kann auf Anfrage dem Mieter zur Verfügung gestellt werden.
11. Lieferbedingungen
Der Pferde-/ Soletherapieanhänger wird vom Vermieter an den vereinbarten Ort geliefert, aufgestellt, eingerichtet und abgeholt.
12. Gewährleistung
Für Privatpersonen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Geschäften mit Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
13. Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
14. Kundenservice
Bei Fragen oder Problemen kann der Mieter den Kundenservice unter der Telefonnummer +49 172 5356159 kontaktieren.
15. Rechtsordnung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
16. Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Ich bin weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Transporte
1. Allgemeines/ Grundsätze
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Transporte von Pferden/ Equiden zum Zwecke des Besuches von Veranstaltungen (z. Bsp. Turnieren), Stallwechsel, Klinikbesuche (auch Notfälle) und sonstigen Gründen durch die Firma „Pferdewohl auf Achse“, Thomas Hilden, im Folgenden Auftragnehmer mit eigens für den Transport von Tieren konstruierten Kraftfahrzeugen und Pferdeanhängern.
Die Transporte erfolgen entgeltlich nach gesonderter Vereinbarung. Allen Transporten liegen diese AGBs zu Grunde, Abweichungen werden gesondert schriftlich vereinbart und gegengezeichnet.
1.2 Pferdetransporte stellen ein Frachtgeschäft dar. Pferdewohl auf Achse handelt im Sinne des Deutschen HGB §407 ff, nach TierSchTrV Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.3 Eine Registrierung bei der Tierseuchenkasse NRW, dem Veterinäramt Düsseldorf in Form einer Transportzulassung (T1), eine Frachtführerversicherung nach §7a GüKG sowie eine Gemeinschaftslizenz Güterkraftverkehr ist ein Teil meines Grundsatzes.
1.4 Der Auftraggeber erkennt die AGBs durch eine Anfrage oder mit Erteilung eines Transportauftrages in Form einer E-Mail, per Telefon oder SMS/ WhatsApp vollumfänglich an. Die Angabe einer Start- und Zieladresse (im Falle einer telefonischen Beauftragung) ist zwingend zusätzlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp erforderlich.
1.5 Die Transporte erfolgen durch Thomas Hilden oder einer anderen befähigten Person.
2. Vergütung/ Bezahlung
Im Transportentgelt ist das Stellen des Transportfahrzeuges, die Versicherungen (Fahrzeug- sowie Transportversicherung), der Fahrer, die Fahrzeit, An- und Abfahrt, zu fahrende (über Google Maps berechnete Kilometer), Einstreu, ggf. Heunetz und Wasser sowie Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges. Im Entgelt ist eine Verladezeit von 15 Minuten inkludiert.
2.1 Das vereinbarte Transportentgelt ist vollständig, je nach Absprache bei Be- oder Entladung in bar beim Fahrer zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% wird bei Auftragserteilung bis spätestens drei Tage vor Fahrtbeginn fällig und ist auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers zu überweisen.
Bei Notfalltransporten oder kurzfristig anberaumten Transporten ist das volle Entgelt vor Transportbeginn in bar zu entrichten.
2.2 Sollte die Verladezeit von 15 Minuten überschritten werden, so fällt ein weiteres Entgelt in Höhe von 10,00 Euro pro 15 Minuten Mehrzeit an.
2.3 Muss ein Transport angebrochen werden, weil ein Tier z. Bsp. trotz aller Bemühungen nicht transportwillig ist, werden die entstandenen Kosten (Anfahrt, Leerfahrt, Standzeit ect.) in voller Höhe in Rechnung gestellt.
2.4 Wenn, aufgrund von unvorhergesehenen Umleitungen, die zu fahrenden Kilometer um mehr als 10 % von den vorab berechneten Kilometern abweichen, wird ein weiteres Entgelt in Höhe von 1,30 Euro pro Mehrkilometer berechnet.
2.5 Kosten für weitere unvorhergesehene Ereignisse, wie Tierarztkosten, Notunterkünfte ect., die zur Ausführung von weiteren Leistungen führen,werden komplett vom Auftraggeber übernommen.
2.6 Der Auftragnehmer behält sich bis zu 14 Tage vor Transportbeginn ein Rücktrittsrecht vor. Bereits geleistete Zahlungen werden zu 100% erstattet.
Der Auftraggeber kann, ohne entstehende Kosten, bis zu 21 Tagen vor Transportbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 10 – 21 Tagen vor Transportbeginn werden 50% und innerhalb von 4 -9 Tagen vor Transportbeginn werden 75 % des vereinbarten Transportpreises berechnet. Bei Stornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vor Transportbeginn wird der voll vereinbarte Transportpreis, also 100%, berechnet. Sollten zum Zeitpunkt der Stornierung dem Auftragnehmer bereits Kosten z. Bsp. für die Routen- oder Notfallplanung, weitere gebuchte Kosten usw. entstanden sein, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
2.7 Der Auftraggeber erhält eine Rechnung bzw. Quittung über das geleistete Entgelt.
3. Be- und Entladung
3.1 Es wird vorausgesetzt, dass die Pferde/ Eqiuden verlade- und transportfromm sind, d. h. sie sind nach spätestens 15 Minuten verladen und geraten während der Fahrt nicht in Panik. Sollte ein Pferd/ Equide nicht verlade- und transportfromm sein, muss dies vorab dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. In diesem Fall wird eine „Problempferdpauschale“ in Höhe von 70 Euro berechnet. Des Weiteren wird nach Lösungen gesucht (z. Bsp. Hinzuziehen eines Tierarztes o. ä.). Entstehende Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber.
3.2 Das Be- und Entladen sowie der Transport geschieht unter der Verantwortung und des Risikos des Auftraggebers und ist von ihm oder durch eine von ihm bestimmte Person durchzuführen.
3.3 Bei Verladeproblemen steht der Auftragnehmer gerne beratend und unterstützend zur Seite. Das Verladen sollte zu jeder Zeit für Mensch und Tier sicher sein.
3.4 Der Auftraggeber oder die vom Auftraggeber bestimmte Person haftet für alle Schäden, die während des Be- oder Entladen oder während der Fahrt am Pferd oder Fahrzeug entstehen.
3.5 Vom Auftraggeber ist sicher zu stellen, dass die Zufahrten zu den Belade- und Entladeorten uneingeschränkt zu erreichen sind. Eine Weiterfahrt kann vom Auftragnehmer verweigert werden, wenn z. Bsp. extreme Unebenheiten (Schlaglöcher, Bodenwellen usw.), tiefhängende Äste oder dergleichen die Unversehrtheit des Fahrzeuges gefährden. Unbefestigte Wege oder Wiesen können nur bei absoluter Trockenheit befahren werden.
3.6 Mit dem Beladen des Pferdes/ Equiden erkennt der Auftraggeber die AGBs an.
4. Equidenpass
4.1 Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften muss der Equidenpass bei jedem Transport mitgeführt werden, es sei denn, es liegt ein Notfall zu Grunde.
4.2 Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers dem Auftragnehmer den Equidenpass auszuhändigen. Kommt es zur Missachtung werden die anfallenden Kosten für die Leerfahrt bei Nichtdurchführung des Transportes, Strafzahlungen bei Kontrollen ect. vom Auftraggeber übernommen.
5. Genehmigungen/ Zustimmungen
5.1 Gebühren und Kosten für behördliche Aufwendungen oder Auflagen, Begleitgebühren oder sonstige angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Auftraggeber.
5.2 Zum Befahren von nicht öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen sowie Grundstücken beschafft der Auftraggeber die erforderlichen Zustimmungen und übernimmt anfallende Kosten.
6. Haftung, Zusicherung, Rechte und Pflichten
6.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass das Tier sein Eigentum ist und darüber frei verfügen kann. Das Tier keine Gefahr für den Menschen darstellt und über den sog. Grundgehorsam verfügt.
6.2 Das Tier muss gesund sein (Ausnahme: Notfall-, Klinikfahrten), über die nötigen Impfungen verfügen, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer sein.
6.3 Das Tier verfügt über einen aktuellen und gültigen Equidenpass und einer ordentlichen Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Versicherungsschutz.
6.4 Alle Angaben des Auftraggebers sind vollständig und wahrheitsgetreu gemacht worden. Etwaige, nach Vertragsabschluss eintretende, Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
6.5 Der Auftragnehmer haftet nur dann für Schäden während des Be- und Entladens und des Transportes am Tier oder für Schäden die durch das Tier entstehen, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
6.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Verspätungen oder Mehrkosten, die durch falsche Angaben des Auftraggebers, durch defekte Fahrzeuge/ Transporter, Anhänger, Erkrankung des Fahrers oder durch widrige Witterungsbedingungen entstehen.
6.7 Für die Tiere besteht eine Güterschadenhaftpflichtversicherung mit 40 Sonderziehungsrechten bei Beschädigung oder Verlust.
7. Medien
Pferdewohl auf Achse behält sich vor, Bilder und/ oder Videos auf social media wie Instagram, Facebook, Homepage usw. zu Werbezwecken zu verwenden. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so muss er dies vor Fahrtantritt mitteilen.
8. Rechtsordnung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.